Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft
BGH, Beschluß vom 27.09.2000 - Aktenzeichen IV ZB 6/00
DRsp Nr. 2000/8185
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft
Die Beschwer des zur Erteilung einer Auskunft verurteilten Beklagten beträgt mehr als 1.500 DM, wenn die Auskunft nur durch umfangreiche (kostenpflichtige) Recherchen und Arbeiten bei einer Bank erteilt werden kann.