I.
Unter dem 9.5.1956 errichtete der Erblasser ein privatschriftliches Testament. Darin traf er unter anderem folgende Anordnung:
"Als Vermächtnisse erhalten:...
C. meine langjährige Mitarbeiterin Fräulein H in Düsseldorf den lebenslänglichen Nießbrauch an meinem Hausgrundstück in Düsseldorf,
...
Zwecks Verwaltung des gesamten Nachlasses ordne ich eine Testamentsvollstreckung an. Die Testamentsvollstrecker haben den Nachlaß in Besitz zu nehmen, seinen Bestand festzustellen, die Erbschaftssteuer zu regeln und die Vermächtnisse zu vollziehen...
Bei Wegfall eines Testamentsvollstreckers ist von den übrigen ein Nachfolger zu berufen, falls nicht der Weggefallene selbst einen Nachfolger in gehöriger Form bestellt hat.
...
Das Amt der für die allgemeine Verwaltung berufenen Testamentsvollstrecker erlischt mit dem Tode des letzten Rentenberechtigten und der Nießbraucherin unter der Voraussetzung, daß der jüngste Erbe die Großjährigkeit erlangt hat...."
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|