1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 34.423,36 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung die Anordnung eines dinglichen Arrestes
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