1. Auf die Beschwerde der G. Lebensversicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Backnang vom 26.07.2010 unter 1. Absatz 4
abgeändert.
Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der G. Lebensversicherung AG - Nr. 1-33.797.160-7 - findet nicht statt.
2. Im Beschwerdeverfahren werden Kosten nicht erhoben. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.000 €
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