Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung
BGH, Urteil vom 28.03.1995 - Aktenzeichen VI ZR 356/93
DRsp Nr. 1995/4726
Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung
»a) Ob ein Schwangerschaftsabbruch aus der früher in § 218 a Abs. 2 Nr. 3StGB a.F. geregelten Notlagenindikation rechtmäßig war und deshalb bei Fehlschlagen des Eingriffs Grundlage eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Ersatz von Unterhaltsaufwand für ein Kind sein kann, ist nach den Voraussetzungen zu beurteilen, die das BVerfG im Urteil vom 28. Mai 1993 - BVerfGE 88, 203 ff. = NJW 1993, 1751 ff. für die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen aufgestellt hat. b) Eine sich aus der Durchführung des damals gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsverfahrens ergebende Vermutung, daß die Indikation gegeben gewesen sei, reicht hierfür nicht aus (Abgrenzung gegenüber dem Senatsurteil BGHZ 95, 199 ff.).«