Rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; Vormerkungsfähigkeit der gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB
OLG Hamm, Beschluss vom 23.05.2000 - Aktenzeichen 15 W 119/00
DRsp Nr. 2000/7098
Rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; Vormerkungsfähigkeit der gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530BGB
»1. Die Schenkung eines Wohnungseigentums begründet für den Minderjährigen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil, wenn sie mit dem Eintritt in den Verwaltervertrag verbunden ist. (wie BayObLGZ 1979, 243, 248).2. Eine Vormerkung, die die gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530BGB sichern soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.«