1. Die Beschwerden der Antragsteller und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 24. Oktober 2023 - Az.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller einerseits und die Antragsgegnerin andererseits jeweils hälftig; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 4.000 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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