FG München, vom 20.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 3683/99
Realsplittung bei Unterhaltsempfänger in Österreich
BFH, Beschluss vom 22.07.2003 - Aktenzeichen XI R 5/02
DRsp Nr. 2003/12235
Realsplittung bei Unterhaltsempfänger in Österreich
»Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist Art. 12 EG-Vertrag (i.d.F. des Vertrags von Amsterdam) --EGV-- dahin gehend auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG entgegensteht, wonach ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig wäre?2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Ist Art. 18 Abs. 1EGV dahin gehend auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG entgegensteht, wonach ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig wäre?«