Mit der (Stufen-)Klage nimmt die Klägerin den Beklagten auf Kindesunterhalt für das von ihr betreute gemeinschaftliche Kind in Anspruch, beginnend ab August 1999.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|