I.
Der am geborene Ehemann (Antragsteller) und die am geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 20.12.1997 in Sokolov/Tschechien die Ehe geschlossen. Der Ehemann, deutscher Staatsangehöriger, ist seit einem im Jahre 1994 erlittenen Schlaganfall halbseitig gelähmt. Er ist zu 100 % schwerbehindert und ein Pflegefall. Er verfügt über monatliche Renteneinkünfte von 2.765,84 DM und erhält daneben Leistungen aus der Pflegeversicherung i. H. v. 1.800,00 DM. Die Ehefrau ist tschechische Staatsangehörige und bezieht eine monatliche Rente von 165,90 DM.
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