I.
Der Beschwerdeführer ist der Vater der am 28.9.1990 geborenen J.. Für J. hat das Amtsgericht -Familiengericht- Mannheim in einem Verfahren nach § 1631b BGB mit Beschluss vom 12.08.2005 für die Dauer eines Jahres die geschlossene Unterbringung genehmigt. Inhaber der Personensorge für J. ist das Stadtjugendamt Mannheim.
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