Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 11. August 2020 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.300 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Aus einem Stufenverfahren wegen regelmäßigen sowie besonders veranlassten Kindesunterhalts heraus streiten die Beteiligten im Beschwerderechtszug noch um Mehrbedarf aus der Zeit von Januar 2014 bis einschließlich November 2015. Im Einzelnen:
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