Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Familiengerichts Hamburg-Harburg vom 21. Januar 2010 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert.
Dem Antragsteller wird für die erste Instanz Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsverpflichtung unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt W....... bewilligt, soweit er die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Entlassung des Antragstellers aus dem Mietverhältnis mit der GbR Wohnanlage R............ m.b.H. über die Wohnung R............... ..., ........ Hamburg, begehrt.
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