OLG Zweibrücken - Beschluss vom 14.02.2002 (2 WF 5/02) - DRsp Nr. 2002/5992
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.02.2002 - Aktenzeichen 2 WF 5/02
DRsp Nr. 2002/5992
»1. Der Anspruch des getrennt lebenden Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss und die zu seiner Durchsetzung bestimmte einstweilige Anordnung können auch dahin gehen, an der Verwertung von in einem gemeinsamen Schließfach lagernden Vermögensgegenständen (hier: Schmuck) mitzuwirken.2. Wenn es die Prozesskostenhilfe begehrende Partei vorwerfbar unterlässt, einen solchen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, kann dies zur Festsetzung von aus dem Vermögen zu zahlenden Beträgen führen.«