OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1998 (5 UF 103/96) - DRsp Nr. 1998/16795
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.02.1998 - Aktenzeichen 5 UF 103/96
DRsp Nr. 1998/16795
»Ein einverständlicher Ausschluß des Versorgungsausgleichs kann familiengerichtlich nicht genehmigt werden, wenn diese Vereinbarung auf einen entschädigungslosen Verzicht des ausgleichsberechtigten Ehegatten hinausläuft; das Motiv der Eheleute, "ihre Ehe in gutem Einvernehmen beenden zu wollen", genügt nicht.«Die beteiligten Eheleute tragen die Darlegungslast für die tatbestandlichen Voraussetzungen einer richterlichen Genehmigung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 395). Allerdings obliegt auch dem Gericht nach § 12FGG, von Amts wegen erforderliche Ermittlungen anzustellen und hierbei die Ehegatten zu weiteren aufklärenden Angaben zu veranlassen.