Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.01.2019 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|