OLG Saarbrücken - Beschluß vom 03.02.1999 (5 W 25/99-8) - DRsp Nr. 1999/4809
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 03.02.1999 - Aktenzeichen 5 W 25/99-8
DRsp Nr. 1999/4809
1. Regelmäßig wird dem Beteiligten eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit versagt, sich zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages auf das Fehlen der Rechtsmittelbelehrung in der angefochtenen Entscheidung zu berufen.2. Das kann jedoch im Betreuungsverfahren angesichts der Rechtssuchenden, die in aller Regel gewichtigen persönlichen, vor allem gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind und daher in besonderer Weise der Hilfe bedürfen, nicht gelten, unabhängig davon, ob - wie in § 69 Abs. 1 Nr. 6FGG - ausdrücklich eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben ist oder - wie zum Beispiel bei der Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen - nicht.
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