I.
Mit Endurteil vom 19.7.2001 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Regensburg die am 2.5.1996 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und unter Ziffer 2 den Versorgungsausgleich durch Supersplitting und Verurteilung zur Beitragszahlung zu Lasten der Antragsgegnerin deswegen durchgeführt, weil es eine Rentenversicherung der Antragsgegnerin bei der, begründet durch eine Einmalzahlung am 4.7.2000 in den Ausgleich einbezogen hat.
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