Beschwerde des Antragsgegner gegen den Beschluß des Famillengerichts Weilheim vom 19.01.1996 ist nach § 19 ff. FGG zulässig, da es sich um keine im Rahmen eines Scheidungsverfahrens erlassene einstweilige Anordnung handelte und §
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|