OLG Karlsruhe - Beschluß vom 17.01.1998 (4 W 7/98) - DRsp Nr. 1999/1291
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17.01.1998 - Aktenzeichen 4 W 7/98
DRsp Nr. 1999/1291
»Es liegt eine einem Rechtsmittel zugängliche gerichtliche Verfügung im Sinne von § 19FGG vor, wenn das Amtsgericht die Bitte des Kreisjugendamtes um eine bestätigende Stellungnahme zu seiner Rechtsauffassung, daß ein Fall der Amtspflegschaft nicht gegeben sei, durch einen förmlichen Beschluß gegenteilig beantwortet und dem Kreisjugendamt zugleich die Bescheinigung nach § 1791 Abs. 3BGB übersendet.«