OLG Hamm - Beschluss vom 13.01.1999 (6 UF 187/98) - DRsp Nr. 2000/4161
OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.1999 - Aktenzeichen 6 UF 187/98
DRsp Nr. 2000/4161
Die Bestimmung eines unterhaltspflichtigen Elternteil, dem volljährigen Kind Naturalunterhalt leisten zu wollen, ist nach § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB abzuändern, wenn eine tiefgehende Entfremdung zwischen dem volljährigen Kind und dem Elternteil vorliegt und das Kind seinen Lebensmittelpunkt vom Haushalt des einen in den Haushalt des anderen Elternteils verlegen müsste.