OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.01.1999 (3 WF 240/98) - DRsp Nr. 2000/1403
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.01.1999 - Aktenzeichen 3 WF 240/98
DRsp Nr. 2000/1403
Die Eltern eines minderjährigen Kindes können unbeschadet § 1614 Abs. 1BGB eine Freistellung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes im Innenverhältnis vereinbaren.Erhebt das Kind dennoch eine Unterhaltsklage kann der Unterhaltsschuldner keine Widerklage gegen den das Kind gesetzlich vertretenden Elternteil auf Freistellung erheben, weil es sich um eine isolierte Drittwiderklage handelt, die von § 33ZPO nicht gedeckt ist.