AG Luckenwalde, vom 16.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 31 F 97/05
Nichtabhilfeentscheidung wegen Prozeßkostenhilfe in Scheidungssache
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - Aktenzeichen 15 WF 32/06
DRsp Nr. 2006/26166
Nichtabhilfeentscheidung wegen Prozeßkostenhilfe in Scheidungssache
Die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags im Rahmen des Antrags auf Ehescheidung ist zu beanstanden, wenn das Gericht nur die fehlenden Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung feststellt, dabei aber den Sachvortrag des Antragstellers, der auf die Zerrüttung der Ehe hindeutet, unberücksichtigt läßt.