Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 27. 07. 2010 wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13. 07. 2010 -
Dem Beklagten wird zur Verteidigung gegen die Klage ratenfreie Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. C. in B. bewilligt.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|