Mitwirkungspflichten der Ehegatten im Versorgungsausgleichsverfahren
KG, Beschluss vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 3 WF 351/01
DRsp Nr. 2005/7399
Mitwirkungspflichten der Ehegatten im Versorgungsausgleichsverfahren
Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind Ehegatten verpflichtet, in Wahrnehmung ihrer Auskunftspflicht die von den Versicherungsträgern vorgesehenen Formulare vollständig auszufüllen. Das gilt auch dann, wenn beabsichtigt ist, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu verzichten.