1. Die Beschwerden des Ehemanns vom 12.08.2020, gerichtet gegen die beiden Beschlüsse des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 15.07.2020 (Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Ehemann.
3. Der Beschwerdewert beträgt bis zu 1.500 € (
I.
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