LG München I - Beschluß vom 27.01.1999 (13 T 1244/99) - DRsp Nr. 1999/9864
LG München I, Beschluß vom 27.01.1999 - Aktenzeichen 13 T 1244/99
DRsp Nr. 1999/9864
»Auch bei einem Rechtsanwalt, der Berufsbetreuer ist, ist bei der Frage der Vergütung im Einzelfall zu prüfen, ob er im Rahmen seiner Berufsausübung oder als Familienmitglied zum Betreuer bestellt wurde. Es kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, daß die Betreuung (hier: durch den Sohn) im Rahmen der Berufsausübung erfolgt.«