LG München I - Beschluß vom 19.02.1999 (13 T 715/99) - DRsp Nr. 1999/9862
LG München I, Beschluß vom 19.02.1999 - Aktenzeichen 13 T 715/99
DRsp Nr. 1999/9862
»Zum Vereinsbetreuer kann nur ein Mitarbeiter des Vereins bestellt werden, der zu diesem in einem Arbeitnehmerverhältnis steht. Eine Ausweitung auf Vereinsmitglieder oder ehrenamtliche Helfer dahin, daß diese zu ehrenamtlichen Vereinsbetreuern bestellt werden, ist nicht möglich.«