Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 13.10.2009 - 51 XVII K 1181 - abgeändert und die Vergütung des Verfahrenspflegers Rechtsanwalt K. für das Verfahren über die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung und den Betreuerwechsel auf 586,08 Euro festgesetzt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Mit Beschluss vom 4.6.2007 ist für die Betroffene Betreuung eingerichtet worden. Der Aufgabenkreis umfasst Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, alle Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Befugnis zum Empfang von Post. Mit weiterem Beschluss vom 5.2.2008 ist die Beteiligte zu 2) zur Betreuerin berufen worden.
Nachdem mehrere kurzfristige Unterbringungen gemäß
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|