LG Koblenz - Beschluß vom 22.01.1999 (2 T 21/99) - DRsp Nr. 1999/9858
LG Koblenz, Beschluß vom 22.01.1999 - Aktenzeichen 2 T 21/99
DRsp Nr. 1999/9858
Mangels Übergangsregelung ist ab 1.1.1999 das durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getretene Recht der Vergütung und damit auch § 1836aBGB zur Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten auch für Vergütungsansprüche anzuwenden, die vor dem 1.1.1999 entstanden sind.