LG Koblenz - Beschluß vom 17.02.1998 (2 T 33/98) - DRsp Nr. 1999/1443
LG Koblenz, Beschluß vom 17.02.1998 - Aktenzeichen 2 T 33/98
DRsp Nr. 1999/1443
Die "Beendigung der Zuziehung" des Betreuers im Sinne des § 15 Abs. 2ZSEG ist in der Beendigung des konkreten Betreueramtes zu sehen. Erst dann beginnt die Frist von drei Monaten, innerhalb der Aufwendungsersatz und Vergütung durch den Betreuer eines mittellosen Betreuten gegen die Landeskasse geltend gemacht werden muß.