LG Gießen - Beschluß vom 07.01.1999 (7 T 536/98) - DRsp Nr. 1999/9854
LG Gießen, Beschluß vom 07.01.1999 - Aktenzeichen 7 T 536/98
DRsp Nr. 1999/9854
Wird eine Amtspflegschaft durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997, BGBl I S. 2942 beendet, so ist das Jugendamt nicht verpflichtet gegenüber dem Vormundschaftsgericht einen Schlussbericht oder eine Schlussabrechnung zu erstellen.