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1999
Sonstige
Sonstige
LG
LG Frankfurt/Main
LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 26.01.1999
2/29 T 6/99
Normen:
FGG
§
67
, §
20
Abs.
1
;
Fundstellen:
BtPrax 1999, 114
LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 26.01.1999 (2/29 T 6/99) - DRsp Nr. 1999/9852
LG Frankfurt/Main,
Beschluß
vom 26.01.1999
- Aktenzeichen 2/29 T 6/99
DRsp Nr. 1999/9852
Die geschiedene Ehefrau eines Betroffenen hat gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsanordnungsverfahren kein Beschwerderecht.
Normenkette:
FGG
§
67
, §
20
Abs.
1
;
Fundstellen
BtPrax 1999, 114
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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