I.
Der Betroffene leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis mit dissozialer Entwicklung und Alkoholmissbrauch.
Für den Betroffenen, der in Leipzig wohnte, hatte das Amtsgericht ... nach vorläufiger Betreuerbestellung mit Beschluss vom 14.11.1994 eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Entscheidung über die Unterbringung, Vermögenssorge einschließlich Entscheidung über die Wohnungsauflösung und Vertretung gegenüber Behörden angeordnet.
Nachdem der Betroffene aufgrund einer fristlosen Kündigung des Vermieters seine Wohnung in ... nicht mehr bewohnen konnte und ärztlicherseits eine Heimunterbringung befürwortet wurde, wurde der Betroffene, der ebenfalls eine Heimunterbringung wünschte, am 13.04.1995 vom damaligen geschützten Wohnheim für psychisch Kranke in ... untergebracht.
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