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2004
Sonstige
OLG
OLG Braunschweig
OLG Braunschweig - Beschluss vom 23.03.2004
1 WF 95/04
Normen:
ZPO
§
93d
§
269
Abs.
3
§
620g
§
644
;
BGB
§
1606
Abs.
2
;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 643
Kostentragung nach Erteilung einer Auskunft
OLG Braunschweig,
Beschluss
vom 23.03.2004
- Aktenzeichen 1 WF 95/04
DRsp Nr. 2005/13484
Kostentragung nach Erteilung einer Auskunft
Ȥ 93d
ZPO
setzt voraus, dass die auf Unterhalt in Anspruch genommene Partei zur Auskunft verpflichtet war.«
Normenkette:
ZPO
§
93d
§
269
Abs.
3
§
620g
§
644
;
BGB
§
1606
Abs.
2
;
Fundstellen
FamRZ 2005, 643
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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