I.
Mit Beschluss vom 10.04.2003 bestellte das Amtsgericht M. der Betroffenen für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Aufgabenkreis, sowie Organisation der ambulanten Versorgung eine Betreuerin. Am 22.10.2003 gab das Amtsgericht M. das Betreuungsverfahren an das Amtsgericht D. ab, das das Verfahren übernahm.
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