Die Erinnerung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Kostenansatz vom 7. September 2012 wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 57 Abs. 8 FamGKG).
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|