Der 1973 geborene Sohn (S) der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) war nach Abschluss seiner Berufsausbildung als Büroinformationselektroniker von Februar 1993 bis Juni 1995 im erlernten Beruf tätig. In der Zeit von August 1995 bis Juni 1997 besuchte er zu Fortbildungszwecken eine Fachschule für Medizintechnik, die er als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Medizintechnik abschloss. Im Streitjahr 1996 bezog S Leistungen nach dem
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