Streitig ist, ob der Vater (Kläger) oder die Mutter (Beigeladene) Anspruch auf das Kindergeld für ihren Sohn...hat.
Der volljährige Sohn des Klägers und der Beigeladenen, der seit dem 01.10.1999...studiert, lebt weder im Haushalt seines Vaters noch in dem seiner von seinem Vater geschiedenen Mutter, sondern unterhält...eine eigene Wohnung.
Mit Schreiben vom 06.01.2000 beantragte der Kläger bei der Beklagten, ihm für seinen Sohn...ab dem 01.10.1999 das Kindergeld zu gewähren. Nachdem die Beigeladene gegenüber dem Beklagten erklärt hatte, dass sie nach Absprache mit dem Kläger bei Inanspruchnahme des Kindergeldes 600 DM monatlich zahle, lehnte der Beklagte den Antrag des monatlich 525 DM zahlenden Klägers ab.
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