Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Familienkasse A vom Kläger zu Recht Kindergeldzahlungen zurückfordert.
Der Kläger war seit dem 15.06.2001 verheiratet. Seine Ehefrau brachte den Sohn X, geboren am 13.10.1995, mit in die Ehe. Das Kind gehörte zum gemeinsamen Haushalt der Eheleute. Die Ehefrau bezog seit der Geburt des Kindes X Kindergeld von der Familienkasse B. Auf die entsprechende Bestätigung wird hingewiesen.
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