I. Die verwaisten Kinder P und S befinden sich seit November 1996 im Haushalt des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) und seiner Ehefrau, der Stiefschwester der Kinder. Sie werden dort umfassend versorgt und betreut. Die Kinder erhalten jeweils Waisenbezüge (u.a. Waisengeld nach dem
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