Der 1974 geborene Sohn der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) ist von der Hüfte abwärts querschnittgelähmt. Der Grad seiner Behinderung beträgt 100 v.H.; im Schwerbehindertenausweis ist das Merkmal "H" (hilflos) eingetragen. Nach dem Abitur nahm er bis zum 20. September 1996 an einer Berufsbildungsmaßnahme zum Datenverarbeitungskaufmann teil. In der Folgezeit war er arbeitslos gemeldet.
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