Streitig ist die Frage, ob einem in Deutschland lebenden Ausländer, der nicht im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, Kindergeld gewährt werden kann.
Der Kläger stammt aus Angola und lebt seit dem 31. Mai 1998 in Deutschland. Ein von ihm gestellter Asylantrag wurde abgelehnt. Er ist Vater der drei minderjährigen Töchter C, M und M, die ausweislich der von ihm vorgelegten Haushaltsbescheinigung in seinem Haushalt leben.
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