Der Antragsteller betreibt die Trennung seiner mit der Antragstellerin geschlossenen Ehe nach italienischem Recht. Die Antragsgegnerin beantragt für den Fall des Ausspruchs der Ehetrennung, den Antragsteller zu verurteilen, an sie ab Rechtskraft des Trennungsurteils einen Monatsunterhalt von 1.349 EUR zu bezahlen.
Das Amtsgericht hat Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen den Antrag auf Ehetrennung bewilligt, für den Unterhaltsantrag aber mit der Begründung versagt, der Antrag sei mangels Anwendbarkeit des § 623 ZPO unzulässig und verspreche deshalb keine Aussicht auf Erfolg.
Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat vorläufig Erfolg.
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