Die Klägerin begehrt von den Beklagten im Wege der Teilklage Rückzahlung eines Kontokorrentkredits nebst Zinsen.
Am 06.07.1978 eröffnete die Klägerin in ihrer Filiale in P auf Antrag der Beklagten für diese ein privates Oder-Konto mit der Stamm-Nr.. Das laufende Konto erhielt die Konto-Nr.; ein Kreditsonderkonto erhielt die Konto-Nr.. Im Rahmen der Kontoeröffnung wurde die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin (GA 21) vereinbart.
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