Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des 17. Zivilsenats - Senats für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2019 aufgehoben, soweit darin zum Nachteil der weiteren Beteiligten zu 2 entschieden worden ist, und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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