I.
Der Beteiligte zu 1 erwarb von dem Beteiligten zu 2 mit notariellem Geschäfts- und Grundbesitzübergabevertrag vom 16.12.2004 den verfahrensgegenständlichen Grundbesitz. Als vertragliche Gegenleistung wurde die Schuldübernahme in Höhe von 800.000 EUR sowie ein Hinzuzahlungsbetrag in Höhe von 700.000 EUR vereinbart. In § 10 des Vertrages erklärte der Beteiligte zu 2, in dieser Urkunde nicht über sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen zu verfügen. Der Beteiligte zu 1 wurde am 25.5.2005 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|