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2000
Sonstige
Sonstige
AG
AG Rendsburg
AG Rendsburg - Urteil vom 23.08.2000
13 F 431/99
Normen:
BGB
§
1360
§
1360 a
;
Fundstellen:
DRsp I(165)295d
NJW 2000, 3653
Kein Taschengeldanspruch des haushaltsführenden Ehegatten
AG Rendsburg,
Urteil
vom 23.08.2000
- Aktenzeichen 13 F 431/99
DRsp Nr. 2004/1703
Kein Taschengeldanspruch des haushaltsführenden Ehegatten
Dem haushaltsführenden Ehegatten steht gegen den erwerbstätigen Ehegatten kein Anspruch auf Zahlung von Taschengeld zu.
Normenkette:
BGB
§
1360
§
1360 a
;
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