Die Beschwerde des Vaters vom 9.11.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - Familiengericht - vom 19.8.2010 wird auf Kosten des Beschwerdeführers bei einem Wert bis 200 EUR als unstatthaft verworfen.
Die Antragstellerin hatte mit dem Antrag vom 15.12.2009 den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgangsrecht für die Weihnachtsschulferien beantragt. Nach Erledigung der Hauptsache hat das Familiengericht mit dem angefochtenen Beschluss angeordnet, dass die beteiligten Eltern die gerichtlichen Kosten je zur Hälfte tragen und außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten sind.
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