I. Die Beschwerde der Mutter des betroffenen Kindes gegen die Kostenentscheidung des Beschlusses des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.02.2024, erlassen am 29.02.2024, Az.
II. Die Mutter und Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 584,17 Euro festgesetzt.
I.
Die Mutter und Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine Kostenentscheidung im Verfahren einer einstweiligen Anordnung in Kindschaftssachen.
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung zur elterlichen Sorge für das nunmehr vierzehn Jahre alte Kind J... H... hat das Amtsgericht in der Entscheidung vom 28.02.2024 (erlassen am 29.02.2024) festgestellt, dass einstweilige gerichtliche Maßnahmen derzeit nicht veranlasst und die Kosten des Verfahrens von der Mutter zu tragen sind.
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